
Amicus Curiae (auch amicus curiæ, Pl. Amici Curiae, lat.: Freund des Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z. B. als „Äußerung Dritter“ in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen. Der Amicus ist vor allem jemand, der wesentlich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae

= Freund des Gerichts. Der Begriff wird im anglo-amerikanischen Recht für einen von den Parteien unabhängigen Dritten benutzt, der das Gericht mit rechtlichen Informationen versorgt. Am ehesten vergleichbar mit einem Sachverständigen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/en.amicuscuriae.php
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